Technische Probleme oder Fragen zum Hinweisgeberschutz? Tel.: 09724 90 76 506

Für Ihr Unternehmen

Meldeportal Hinweisgeber

Vertragsabschluss Meldeportal

Jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeitern muss eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten (HinSchG).

Whistleblower Pflicht ab 01.12.2023

Inklusive Fachkundenachweis
Managed Services
Ressourcen sparen

Unser Meldeportal ist barrierefrei und inklusiv

Texte in leichter Sprache

Unsere Texte wurden nach den Vorgaben der leichten Sprache erstellt. Die gesamte Abwicklung der eingehenden Hinweise kann ich leichter Sprache erfolgen.

Bedienhilfen

Unser Portal bietet Bedienhilfen für eine bessere Lesbarkeit und eine Vorlesefunktion.

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Voller Arbeitsplatz

Übergeben Sie die Funktion an uns

Fachkundenachweis

Sparen Sie sich die teure Weiterbildung für das eigene Personal. Unser Personal besitzt bereits die notwendige Fachkunde.

Managend Services

Der Kauf einer reinen Hinweisgeber-Software entlastet das Unternehmen noch nicht vollständig von der Unterhaltung einer "Internen Meldestelle". Benannte Mitarbeiter müssen die eingehenden Meldungen bearbeiten. Bei uns erhalten Sie das Meldeportal und den Service für die Bearbeitung der Meldungen (Managed Services).

Dokumente
Im Rahmen der Einrichtung einer "Internen Meldestelle" sind viele Dokumente erforderlich. Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente individuell für Ihr Unternehmen.
Ressourcen schonen
Arbeitskräfte sind rar. Viele Mitarbeiter haben bereits mehrere Funktionen. Übergeben Sie die Funktion der "Internen Meldestelle" an uns.