
Technische Probleme oder Fragen zum Hinweisgeberschutz? Tel.: 09724 90 74 100
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Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit
Der zu meldende Verstoß muss im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen oder sich im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit beim Beschäftigungsgeber* ereignet haben.
Sie sind keine beschäftigte Person?
Zulässig sind auch Meldungen wenn Sie mit dem Unternehmen/Einrichtung in einem beruflichen Kontakt stehen oder standen.
Nicht erlaubte Meldungen
Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Bitte übermitteln Sie keine Informationen, die die nationale Sicherheit oder wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates betreffen, Verschlusssachen sowie solche Informationen, die der ärztlichen oder anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Verschlüsselung und Schutz der Daten:
Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt.
Der Inhalt der Nachricht ist unverschlüsselt. Falls Sie eine zusätzliche Verschlüsselung wünschen, senden Sie uns über das Portal eine Kurznachricht und markieren das Feld "Ich wünsche eine verschlüsselte Kommunikation".
*Beschäftigungsgeber: Unternehmen/Einrichtung bei dem Sie beschäftigt sind oder beschäftigt waren z.B. als Mitarbeiter*in, Leiharbeitnehmer*in, Freelancer*in, Dienstleister*in usw.
Hier finden Sie die Datenschutzhinweise.
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen , E-Mails dem Risiko entsprechend verschlüsselt zu übertragen. Bitte senden Sie sensible Daten per PGP verschlüsselter E-Mail. Den öffentlichen PGP-Schlüssel für die weiterführende E-Mail-Kommunikation erhalten Sie hier (PGP-Fingerprint: C74164BF592AE91EA4DE5B7E85B12CD0638F7825)
Fragen & Antworten
Hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit (z.B. Beschäftigte, Lieferanten) oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit (z.B. Bewerber) Informationen über Verstöße erlangt haben. Der zu meldende Verstoß muss im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Folgende Personenkreise können eine Meldung absetzen:
- Beschäftigte und Mitarbeiter
- Bewerber
- Leiharbeitnehmer
- Subunternehmer (beruflicher Zusammenhang)
- Auszubildende
- Externe Mitarbeiter/Freelancer
- Beschäftigte zur Teilhabe in Werkstätten (SGB)
- usw.
Hinweisgebende Personen können auch anonyme Hinweise einreichen. In diesem Fall kann die interne Meldestelle Ihnen keinen Eingang der Meldung bestätigen oder Sie über den Bearbeitungsstand informieren.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Lassen Sie uns gemeinsam besser werden.






