Technische Probleme oder Fragen zum Hinweisgeberschutz? Tel.: 09724 90 74 100
Für Ihr Unternehmen
Meldeportal Hinweisgeber

Jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeitern muss eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten (HinSchG).
Whistleblower Pflicht ab 01.12.2023
Inklusive Fachkundenachweis
Managed Services
Ressourcen sparen

Welche Meldungen sind enthalten?
Verstöße gegen
- Umweltschutz
- Gelwäschegesetz
- Datenschutz
- Diskriminierung / Allgemeine Gleichstellung (AGG)
- Produktssicherheitsverordnungen oder -gesetze
- Strafbare Handlungen
- Straßenverkehrssicherheit
- Lebensmittelsicherheit
- Qualitäts- und Sicherheitsstandards
- Verbraucherschutz
- IT-Sicherheitsvorgaben
- Buchführungspflichten und Steuerrecht
- Aktienrecht
- Verstöße bei Äußerungen durch Beamte:innen
- Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
- Telekommunikationsrecht
- uvm.
Unser Meldeportal ist barrierefrei und inklusiv
Texte in leichter Sprache
Unsere Texte wurden nach den Vorgaben der leichten Sprache erstellt. Die gesamte Abwicklung der eingehenden Hinweise kann ich leichter Sprache erfolgen.
Bedienhilfen
Unser Portal bietet Bedienhilfen für eine bessere Lesbarkeit und eine Vorlesefunktion.


Prozess outsourcen
Fachkundenachweis
Sparen Sie sich die teure Weiterbildung für das eigene Personal. Unser Personal besitzt bereits die notwendige Fachkunde.
Managend Services
Der Kauf einer reinen Hinweisgeber-Software entlastet das Unternehmen noch nicht vollständig von der Unterhaltung einer "Internen Meldestelle". Benannte Mitarbeiter müssen die eingehenden Meldungen bearbeiten. Bei uns erhalten Sie das Meldeportal und den Service für die Bearbeitung der Meldungen (Managed Services).
Dokumente
Im Rahmen der Einrichtung einer "Internen Meldestelle" sind viele Dokumente erforderlich. Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente individuell für Ihr Unternehmen.
Ressourcen schonen
Arbeitskräfte sind rar. Viele Mitarbeiter haben bereits mehrere Funktionen. Übergeben Sie die Funktion der "Internen Meldestelle" an uns.